Alle wichtigen und relevanten Informationen des HCKs im Umgang mit dem Coronavirus werden hier zusammengefasst. Der HCK orientiert sich an den Empfehlungen der Stadt Kassel, des Landes Hessen, des Hessischen Hockey Verbandes und des Deutschen Hockey Bundes.
Hier findet ihr eine Übersicht der Hinweise, die ihr in Form von Piktogrammen auch auf unserer Hockeyanlage wiederfindet.
Wir bitten euch, die vorgeschriebenen Regeln konsequent zu beachten! Nur so können wir einen geregelten Trainings- und Spielbetrieb gewährleisten.
Stand 01.09.2020
Auf dem gesamten Außengelände wird das Tragen einer Maske empfohlen. Das Außengelände ist Eigentum der Stadt Kassel und obliegt demnach der kommunalen/hessischen Verordnung!
In den gesamten Räumlichkeiten des Clubhauses und auf der Terrasse gilt eine Maskenpflicht, ebenso in den sanitären Anlagen im Untergeschoss des Clubhauses (HHV Verordnung).
Wascht euch bitte regelmäßig die Hände. Besonders (was selbstverständlich sein sollte) nach jedem Toilettengang.
Wo auch immer Handdesinfektion bereit steht, nutzt diese bitte.
Bitte achtet zu jeder Zeit auf das Einhalten des Mindestabstandes.
Ein Körperkontakt sollte in jedem Fall vermieden werden, sowohl während des Trainings- als auch während des Spielbetriebes. Auf körperliche Begrüßungs- oder Jubel "High Five"-Rituale muss verzichtet werden.
Achtet darauf ausschließlich in den Ellbogen zu husten und zu niesen.
Wer auch nur geringe Symptome einer Atemwegserkrankung zeigt, bleibt unserer Anlage bitte fern!
Begleitungen von Gastmannschaften sowie Gäste müssen zum Zweck der Kontaktverfolgung ihre Kontaktdaten hinterlassen. Diese werden unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung vor dem Eingang der Anlage aufgenommen.
Maskenempfehlung, Maskenpflicht
Auf dem gesamten Außengelände der Hockeyanlage gilt die von der Stadt Kassel ausgegebene Empfehlung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. An Spiel- und Trainigstagen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich empfohlen, um die Möglichkeit einer überregionalen Verbreitung des Coronavirus soweit wie möglich zu minimieren. Im gesamten (vereinseigenem) Clubhaus und auf der Terrasse gelten die HHV-Hygieneregeln. Hier ist ein Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Zugang und Verlassen der Anlage
Der Zugang bzw. das Verlassen der Hockyanlage findet direkt am Clubhaus statt. Über das rechte Tor am Clubhaus (von der Straßenseite aus gesehen) wird die Anlage betreten. Verlassen wird die Anlage über das linke Tor.
Der Eingang am KSV - Gebäude muss vermieden werden, um eine Vermischung mit Besuchern bzw. Spielern von Fußball- oder Lacrosseveranstaltungen zu vermeiden.
Clubhaus
Die Küche im Clubhaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Der Raum kann für Aufenthaltszwecke genutzt werden. Hier gilt es, die Abstandsregel zu beachten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend. Das gleiche gilt für den Aufenthalt auf der Terrasse.
Catering und Ausschank
Catering, Ausschank und Verkauf jeglicher Getränke ist aufgrund der HHV-Regeln bis auf Weiteres untersagt.
Nutzung der Umkleideräume
Es gilt in den clubeigenen Umkleidekabinen die 1,5m Abstandsregel. Das heißt, dass sich nicht mehr als 4 Personen zeitgleich pro Umkleide aufhalten dürfen. Hier gilt ebenso die Maskenpflicht. Die Aufenthaltsdauer sollte auf ein Minimum reduziert werden. Die Benutzung der Duschen ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (1.5m Abstandsregelung) nicht gestattet.
Toilettennutzung/Bereitstellung von Handdesinfektion
Bitte einzeln in den Raum eintreten und beim Betreten und Verlassen die 1,5m Abstandsregel einhalten. Das Einhalten der Hygienevorschriften (Händewaschen) sollte hier selbstverständlich sein. Handdesinfektion steht zur Benutzung bereit.
Zuschauer im Trainings- und Wettkampfbetrieb
Seit dem 6. Juli 2020 sind Zuschauer bei Sportwettkämpfen und im Trainingsbetrieb wieder erlaubt. Zuschauer müssen die 1,5 m Abstandsregel zu Dritten befolgen (Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören). Maximale Anzahl an Zuschauern ist auf 250 Personen beschränkt. Eine Bestuhlung der Terrasse ist möglich unter Einhaltung der Abstandsregeln. Dieses kann zu einer begrenzten Anzahl an Sitzgelegenheiten führen, weshalb darum gebeten wird, die Sitzgelegenheiten denen zu überlassen, die sie benötigen!
Auf der Terrasse und im Clubhaus gilt die Maskenpflicht. Auf dem Außengelände wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Jeder Zuschauer muss beim Eintritt seine Kontaktdaten unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung wahrheitsgemäß angeben. Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Anlage ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, ebenso beim Toilettengang (HHV-Vorgaben). Beim Betreten der Anlage wird vorausgesetzt, dass jeder die öffentlich zugänglichen Hygieneregeln und die Datenschutzbestimmungen zur Kontaktdatenerhebung gelesen hat, akzeptiert und befolgt. Bei Nichteinhaltung kann das Betreten bzw. ein Aufenthalt auf dem Clubgelände untersagt werden.
Gastmannschaften
Die Mannschaften beim Wettkampf werden auf der Grünfläche rechts und links neben dem Clubhaus beheimatet. Der jeweilige Bereich wird gekennzeichnet.
Fahrgemeinschaften zu Auswärtsspielen und zum Training
„Für Fahrgemeinschaften gilt, dass diese grundsätzlich möglich sind. Wir empfehlen jedoch, wechselnde Personengruppen zu vermeiden und Hygieneregeln zu beachten. Da im privaten Pkw, dies gilt auch für Minibusse, Abstandsregeln kaum einzuhalten sind, wird analog der Regeln im ÖPNV, eine Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen. Eine Personenzahlbegrenzung ist nicht vorgeschrieben, wir empfehlen jedoch nicht vollbesetzt zu fahren“ (soziales.hessen.de, Stand 14.08.2020)
In Ergänzung zur Empfehlung des Landes Hessen möchten wir dringend anraten, die Anzahl mitgenommener Kinder, die nicht zum eigenen Haushalt gehören zu minimieren und lieber mit einem Auto mehr zu Auswärtsspielen zu fahren.
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport (Verordnung des Kultusministeriums und des Sozial-ministeriums über die Sportausübung) vom 25. Juni 2020 und § 6 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2) vom 28. Juli 2020.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.
Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Betreiber nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, können Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstrasse 10a, Stuttgart zu.
Unsere allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.